Kranken­ver­si­che­rung

Krankentagegeld


Krankentagegeld

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 101,50 Euro (Wert 2017) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


 



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Das sagen unsere Kunden

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Sabine Krobitzsch im Juli 2023:

Ich bedanke mich für die angenehme und zum Ziel führende Zusammenarbeit mit dem Maklerbüro Rennecke. Ich kann die allumfassenden Tätigkeiten von der Wertermittlung über Energieberatung, über das Stellen von Förderanträgen bis zum Abschluss einer guten Baufinanzierung nur weiter empfehlen. mehr ]

Anett K. im Juli 2022

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Gerd Mikler im Juli 2022:

Gut aufgestellt. Professionell. Zuverlässig. mehr ]